Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wichtigen Urteil das Auskunftsrecht gemäss DSGVO präzisiert. Der EuGH betonte die Bedeutung der betroffenen Person eine originalgetreue und umfassende Datenkopie aller sie betreffenden personenbezogenen Daten zuzustellen. Eine Kopie ist dabei nicht bloss die aufbereitete Abschrift aller personenbezogenen Daten dargestellt in einer Tabelle. Eine Kopie nach der DSGVO ist eine Reproduktion aller Dokumente oder auch von Auszügen aus Datenbanken, die u.a. personenbezogene Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind. Mit diesem Entscheid werden Verantwortliche unter der DSGVO verpflichtet, alle relevanten Daten in einem technischen Format zur Verfügung zu stellen und im Einzelfall zu prüfen, ob die Informationen, die sie der betroffenen Person zur Verfügung stellen wollen, vollständig und hinreichend verständlich sind.