Zwingender Gastzugang im deutschen Online-Handel
Zwingender Gastzugang im deutschen Online-Handel
Zwingender Gastzugang im deutschen Online-Handel
Die deutsche Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz, DSK) hat im März 2022 einen Beschluss publiziert, der für viele Anbieter:innen im Online-Handel Konsequenzen haben dürfte. In ihrem Beschluss vom 24. März 2022 hält die DSK fest, dass im Online-Handel neben dem üblichen Kund:innenkonto immer auch ein Gastzugang für die Abwicklung eines einmaligen Vertrages zur Verfügung gestellt werden muss.
Die DSK folgt aus dem unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltenden Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO), dass für Kund:innen, welche nicht eine dauerhafte Geschäftsbeziehung mit einem Anbieter eingehen wollen, sondern einmalig einen Vertrag abschliessen möchten, zwingend ein Gastaccount zur Verfügung gestellt werden muss.
Aus dieser Feststellung schliesst die DSK:
Mittels Kund:innenkonto können Kund:innen auf ein beim Verantwortlichen geführtes Konto selbst und aktiv zugreifen. Dadurch können Daten selbständig geändert, Bestellungen verfolgt und Retouren selbst veranlasst werden. Gleichzeitig ermöglicht ein Kund:innenkonto dem Verantwortlichen Auswertungen der...
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