Der Bundesrat verabschiedete im September 2020 die Botschaft zum Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (DLT-Vorlage). Mit der Vorlage soll die Rechtssicherheit erhöht, Missbrauchsrisiken begrenzt und DLT-basierte Anwendungen erleichtet werden. Das Ziel der DLT-Vorlage ist es, die Schweiz als führender Blockchain-Standort weiter zu entwickeln. Der Bundesrat setzt nun Teile der DLT-Vorlage in Kraft: Einerseits per 1. Februar 2021 die Einführung von Wertrechten, die auf einer Blockchain abgebildet sind. Zudem müssen sich nur noch jene Finanzdienstleister einer Ombudstellte anschliessen, die Finanzdienstleistungen gegenüber Privatenpersonen erbringen. Die übrigen Bestimmungen der DLT-Vorlage werden andererseits voraussichtlich per 1. August 2021 in Kraft treten.