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Bundesrat setzt DLT-Vorlage teilweise in Kraft

Bundesrat setzt DLT-Vorlage teilweise in Kraft

Gesetzgebung
Data Governance und Compliance

Bundesrat setzt DLT-Vorlage teilweise in Kraft

Mitteilung Bundesrat v. 11.12.2020

Das Parlament hat im September 2020 das Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechtsan Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (DLT-Vorlage) verabschiedet. Mit dem Mantelgesetz werden verschiedene Bundesgesetze so angepasst, dass sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort im Bereich Blockchain / Distributed-Ledger-Technologie (DLT) weiterentwickeln kann.

Auf den 1. Februar 2021 treten nun die im Rahmen der DLT-Vorlage beschlossenenÄnderungen im Obligationenrecht, im Bucheffektengesetz und im Bundesgesetz über dasinternationale Privatrecht in Kraft. Diese Bestimmungen ermöglichen die Einführung vonWertrechten, die auf einer Blockchain abgebildet sind. Die übrigen Bestimmungen der DLT-Vorlage werden voraussichtlich per 1. August 2021 in Kraft treten.

Ebenfalls ab dem 1. Februar 2021 sollen sich diejenigen Finanzdienstleister keinerOmbudsstelle mehr anschliessen müssen, die Finanzdienstleistungen ausschliesslichgegenüber institutionellen oder professionellen Kunden erbringen. Finanzinstitute, dieüberhaupt keine Finanzdienstleistungen erbringen, müssen sich keiner Ombudsstelleanschliessen.

Olivier Heuberger

iusNet DigR 21.01.2020