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Data Governance und Compliance

Data Governance und Compliance

Datenschutz im Gesundheitswesen

Veranstaltungen
Data Governance und Compliance
Dienstag, 5. März 2024 - 9:00 bis 16:30
Referenten: Herr Philipp do Canto und Herr Dominik Grolimund Das revidierte Datenschutzrecht setzt neue Massstäbe. Gerade der Schutz von Gesundheitsdaten ist von entscheidender Bedeutung, denn es gibt keine medizinische Behandlung ohne die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten (z.B. genetische Daten). Gleichzeitig schreitet die technologische Entwicklung mit vernetzten Informationssystemen oder dem elektronischen Patientendossier voran. Datenschutz betrifft heute Fachleute aller Ebenen direkt im Berufsalltag. Eine gründliche Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen hilft Reputationsschäden oder gar Sanktionen zu vermeiden.

Unternehmensdatenkapital – Bilanzierung und Bewertung

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance
In diesem Beitrag widmet sich Angelica M. Schwarz der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Daten in der Bilanz als Aktivum erfasst werden können. Sie untersucht die Aktivierungsvoraussetzungen nach Obligationenrecht (OR) und folgert, dass eine sorgfältige und einzelfallbasierte Beurteilung nur gelingen kann, wenn ein minimales Verständnis darüber besteht, wie eine Datenstrategie typischerweise aufgebaut ist. Es gilt der Grundsatz: Was der Berater nicht versteht, kann er rechtlich auch nicht einordnen. Der Datenarchitektur kommt im Rahmen der Datenstrategie eine wichtige Bedeutung zu, denn Daten werden für ein Unternehmen erst dann zu einem Asset, wenn im Rahmen des Veredelungsprozesses die Rohdaten zu entscheidungsnützlichen Informationen transformiert werden. Die Autorin kommt insgesamt zum Schluss, dass Daten als bilanzierbare Assets in Betracht zu ziehen sind. Sie ist sich jedoch auch bewusst, dass, obschon eine regelrechte "Dateneuphorie" herrscht, die Frage nach der Datenbilanzierung für viele Unternehmen (noch) eine Terra incognita ist. Dies erstaunt, zumal das OR-Rechnungslegungsrecht gar kein Bilanzierungswahlrecht vorsieht. Vielmehr statuiert das Regelwerk eine Aktivierungspflicht, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Angelica M. Schwarz
iusNet DigR 30.10.2023

Anonymisierung / Pseudonymisierung – was sind die Risiken?

Fachbeitrag
DSGVO
Data Governance und Compliance
Im Zusammenhang mit Möglichkeiten der Datenbearbeitung spricht man häufig von "Pseudonymisierung". Es gibt hier aber viele Missverständnisse: Pseudonymisierung ist eine grundlegende Methode zum Mindern von Datenschutzrisiken. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO; Englisch: General Data Protection Regulation, GDPR) definiert sie sinngemäss als die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass diese Daten ohne Hinzuziehen zusätzlicher Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Der Unterschied zur "Anonymisierung" besteht darin, dass bei der Anonymisierung persönliche Identifikatoren entfernt werden, Daten aggregiert werden oder diese Daten so bearbeitet (im "DSGVO-Jargon": "verarbeitet") werden, dass sie nicht mehr einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können. Im Gegensatz zu anonymisierten Daten gelten pseudonymisierte Daten nach DSGVO als personenbezogene Daten. Darum ist zwischen diesen beiden Konzepten stets klar zu unterscheiden.
Alesch Staehelin
iusNet DigR 28.09.2023

Schulthess Forum Datenschutz in Städten und Gemeinden 2023

Veranstaltungen
Data Governance und Compliance
Donnerstag, 2. November 2023 - 8:30 bis 17:00
Am Schulthess Forum Datenschutz in Städten und Gemeinden erfahren Sie alles zu den aktuellen datenschutzrechtlichen Fragestellungen im öffentlichen Leben. Welchen Einfluss haben digitale Verwaltungs- und Archivierungssysteme auf die tägliche Arbeit? Wie kann Künstliche Intelligenz eingesetzt werden? Muss der Einsatz reguliert werden? Wären produktive Schritte zum Beispiel in der Steuerschätzung denkbar? Tagungsleitung: Dr. Dominika Blonski

Der Fall Tesla: Datenschutz-Compliance und die Frage nach dem Erfordernis einer Meldung über die Verletzung der Datensicherheit

Der Fall Tesla: Datenschutz-Compliance und die Frage nach dem Erfordernis einer Meldung über die Verletzung der Datensicherheit
Verletzung der Datensicherheit | Personendaten | Offenlegung und Zugänglichmachen für Unbefugte

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