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FINMA ermöglicht Identifizierung durch biometrische Ausweispapiere

FINMA ermöglicht Identifizierung durch biometrische Ausweispapiere

Gesetzgebung
Data Governance und Compliance

FINMA ermöglicht Identifizierung durch biometrische Ausweispapiere

Die FINMA passt das Rundschreiben «Video- und Online-Identifizierung» (RS 2016/07) an. Die Online-Identifizierung soll weiter automatisiert werden, um einen unterbruchfreien Eröffnungsprozess zu ermöglichen. Neu können Finanzintermediäre auf die bisher zur Identifizierung erforderlichen Banküberweisung der Kunden verzichten, falls die dafür notwendigen Daten auf dem Chip der biometrischen Ausweispapiere ausgelesen werden. Das bedeutet, dass der Finanzintermediär die Daten auf ihre Authentizität und Integrität prüft und diese Daten mit den Angaben und den erstellten Fotos der Vertragspartei auf ihre Übereinstimmt vergleicht.

Zudem lässt die FINMA neu eine Geolokalisierung als Alternative zur Überprüfung einer Wohnsitzadresse zu.

Dagegen erachtet die FINMA die automatische Videoidentifikation mit nachgelagerter Verifikation durch Mitarbeitende (sog. asynchrone Identifizierung) als noch nicht ausreichend sicher, um auf zusätzliche Sicherheitsmechanismen wie eine Banküberweisung oder das neue Chipauslesen zu verzichten.

Die Neuerungen treten per 1. Juni 2021 in Kraft.

Olivier Heuberger

iusNet DigR 26.05.2021

 

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