Die FINMA erlaubt ab 1. Juni 2021 zur Identifizierung von Personen bei Neueröffnungen das Auslesen von Daten, die auf biometrischen Ausweispapieren gespeichert sind. Die Online-Identifizierung wird damit weiter automatisiert, um einen unterbruchfreien Eröffnungsprozess zu ermöglichen. Die bisher erforderliche Banküberweisung von Kunden ist damit nicht mehr erforderlich.