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Digitalisierung im Gesundheitswesen

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Fachbeitrag

Kranke und pflegebedürftige Menschen sind keine blossen Objekte der Digitalisierungen

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens geht stürmisch voran, doch sie verlangt grosse Sorgfalt und auch Zurückhaltung. Was in der traditionellen Krankengeschichte ungeregelt möglich war, muss im digitalen Patientendossier strikt den rechtlichen Vorgaben folgen. Denn häufig geht es um gesundheitsbezogene Daten von schutzbedürftigen Menschen, die durch die Krankheit eingeschränkt und abhängig von den Medizinalpersonen sind.
digma 4/2020

Digitalisierter Arztbesuch und Cloud-Nutzung im Lichte des Datenschutzrechts des Bundes und der Kantone

Fachbeitrag
Applikationen rund um den digitalisierten Arztbesuch müssen höchsten Ansprüchen an die Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit und Stabilität der Dienstleistungen genügen. Der Einsatz reifer Cloud-Lösungen ist eine zunehmend gewählte Option, diesen Bedürfnissen zu begegnen. Dieser Beitrag zeigt, dass Ärztinnen und Spitäler reife Cloud-Lösungen – entgegen einem Trend in der aktuellen öffentlichen Debatte – datenschutzrechtskonform und unter Wahrung des Arztgeheimnisses einsetzen können.
sic! 12/2020

Informationssicherheit im Gesundheitswesen

Fachbeitrag

Welche Hürden stellt die Informationssicherheit der Digitalisierung des Gesundheitswesens in den Weg?

Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens sollen Fehlbehandlungen, durch falsche manuelle Eingaben verursacht, verhindert, aber auch der Kostenanstieg gebremst werden. Damit Patienten aber nicht zu Schaden kommen oder ihre Datenschutzrechte verletzt werden, müssen alle involvierten (Software-)Systeme korrekt miteinander kommunizieren und sicher konfiguriert sein. Deshalb darf bei dem rasanten Tempo der Digitalisierung die Informationssicherheit nicht vernachlässigt werden. Diese wird aber oft übersehen oder sogar als Hindernis bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens betrachtet. Warum ist dies so und wie können die Ursachen bei einer konsequenten Umsetzung vermieden werden?
digma 2/2020

Krankenversicherung und DSG-Revision

Fachbeitrag

Überlegungen zu datenschutzrechtlichen Herausforderungen im Bereich der sozialen Krankenversicherung

Mit der Revision des DSG wird der Begriff des Persönlichkeitsprofils fallengelassen; stattdessen regelt das E-DSG das «Profiling». Trotz parlamentarischer Vorstösse ist derzeit aber nicht vorgesehen, das Profiling im KVG zu verankern. Grundversicherer sind jedoch an das Legalitätsprinzip gebunden, weshalb das Profiling für sie nur in definierten Ausnahmefällen möglich wäre.
digma 2/2020

Die Einwilligung hilft (nicht) weiter

Fachbeitrag

Das Dilemma der informationellen Selbstbestimmung bei der Verwendung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken

Das Datenschutzgesetz kennt zwei verschiedene Rechtfertigungskonzepte für den Eingriff in die persönliche Freiheit und die informationelle Selbstbestimmung. Für die öffentlichen Organe («Bundesorgane») bestehen klare verfassungsgestützte Rahmenbedingungen auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage. Im Vordergrund der Rechtfertigungsgründe für private Datenbearbeiter steht die Einwilligung. Sie ermöglicht sogar, die Rahmenbedingungen des DSG zu umgehen. Bei der Verwendung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke stehen wir im Spannungsfeld zwischen dem öffentlichen oder privaten Interesse an der Forschung und dem Schutz der Privatheit. Ein Konzept, das hierbei nur auf der Einwilligung beruht, kann diesen Interessenkonflikt nicht angemessen auflösen. Vielmehr müsste das Humanforschungsgesetz (HFG) mindestens zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privaten Datenbearbeiter unterscheiden und auf die Rechtfertigungskonzepte des DSG abstellen. Dabei würde sich auch zeigen, dass die Einwilligung nicht per se das Instrument der informationellen Selbstbestimmung ist.
digma 2/2020

Gesundheitsdaten in der digitalen Welt

Fachbeitrag
Trotz der dynamischen Entwicklung in der Informationstechnologie und der Digitalisierung im Medizinalbereich besteht bislang kein einheit­liches Gesundheitsdatenrecht. Der Gesetzgeber reagiert vielmehr mit Spezialerlassen, die den Fokus auf ein Gebiet richten und nebenher das Handling der Daten, die Zustimmungserfordernisse und Zuständigkeiten regeln. Der Beitrag bietet einen streiflichtartigen Überblick über das umfangreiche Gebiet und zeigt ausgewählte Problemstellungen auf.
sic! 4/2020

Sozialpflichtigkeit von Gesundheitsdaten

Fachbeitrag

Mehr Daten für die Forschung dank einer Widerspruchslösung für Gesundheitsdaten?

Damit der Forschung mehr Gesundheitsdaten zur Verfügung stehen, wird von Elger/Junod die Einführung einer generellen Widerspruchslösung gefordert. Wer nicht widerspricht, dessen Gesundheitsdaten sollen in einem zentralen Register gesammelt und der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Das Modell käme der Einführung einer sozialen Pflicht zur Abgabe von Gesundheitsdaten gleich. Die Forderung ist mit dem geltenden Recht und den Grundwerten unserer demokratischen Gesellschaft nur schwer vereinbar. Nicht die Sozialpflichtigkeit von (Gesundheits-)Daten ist das Modell der Zukunft. Vielmehr muss ein auf der digitalen Selbstbestimmung der Individuen beruhender Datenaustausch das zentrale Element jeglicher verantwortungsvollen Nutzung von Daten im Allgemeinen und von Gesundheitsdaten im Besonderen bilden.
digma 4/2019