Digitalisierung im Gesundheitswesen
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Rainer J. Schweizer * , Prof. Dr. iur. , emeritierter Ordinarius für öffentliches Recht, inkl. Europa- und Völkerrecht, Universität St. Gallen, Bern
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens geht stürmisch voran, doch sie verlangt grosse Sorgfalt und auch Zurückhaltung. Was in der traditionellen Krankengeschichte ungeregelt möglich war, muss im digitalen Patientendossier strikt den rechtlichen Vorgaben folgen. Denn häufig geht es um gesundheitsbezogene Daten von schutzbedürftigen Menschen, die durch die Krankheit eingeschränkt und abhängig von den Medizinalpersonen sind. Vor allem werden in aller Regel besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet, ja es ist auch leicht ein Profiling von hohem Risiko nach den revidierten DSG herzustellen. Daher müssen die vielfältigen Schranken der Beschaffung, Nutzung und Bekanntgabe der Personendaten, die das Gesundheitsrecht der Kantone und des Bundes kennt, genau eingehalten werden. Dass heutzutage die Nutzung gesundheitsbezogener Personendaten in der Forschung und darüber hinaus kostenlos ist, erscheint als verfassungsrechtlich unhaltbar.
Im Gesundheitsbereich ist die...
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