Die Rechtskommission des Nationalrates stimmte anfangs Februar der Revision des Geldwäschereigesetzes zu. Sie folgt damit bei den offenen Punkten dem Ständerat, die im letzten Jahr noch abgelehnt wurden. Das bedeutet insbesondere, dass Beraterinnen und Berater nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden. Auch sollen die Schwellenwerte für Barbezahlungen im Edelmetall- und Edelsteinhandel nicht gesenkt werden. Schliesslich soll neu die Anforderung bestehen, die Kundenprofile aller Geschäftsbeziehungen periodisch auf ihre Aktualität zu überprüfen und diese bei Bedarf zu aktualisieren.