Das Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wird am 5. September 2024 in Vilnius (Litauen) zur Unterzeichnung aufgelegt. Der Beitrag befasst sich mit dem Inhalt des Rahmenübereinkommens des Europarats, grenzt das Übereinkommen von der KI-Verordnung der EU ab und beleuchtet möglichen Handlungsbedarf für die Schweiz.