iusNet Digitales Recht und Datenrecht

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Schutzmassnahmen

Hohes Risiko – kein Killerargument gegen Vorhaben der digitalen Transformation

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance
Der Gesetzgeber des totalrevidierten Datenschutzgesetzes des Bundes von 2020 hat die mit der Bearbeitung von Personendaten verbundenen Risiken für die Grundrechte oder Persönlichkeit der Betroffenen als systemimmanente Erscheinung des digitalen Alltags betrachtet. Selbst wenn sich diese Risiken als hoch erweisen, sollen sie demzufolge von den Bearbeitungsverantwortlichen und der Datenschutzaufsicht des Bundes nicht per se als Killerargument gegen die Durchführung digitaler Projekte betrachtet werden.
SJZ-RSJ 6/2023