Drittstaatenübermittlung post Schrems II: Landgericht Köln entscheidet über Datenübermittlung an Google
Das Landgericht Köln hat mit Entscheid 33 O 376/22 vom 23. März 2023 entschieden, dass die Telekom Deutschland keine personenbezogenen Daten zu Analyse- und Marketingzwecken an Google-Server in die USA übermitteln darf, da dies gegen die DSGVO verstösst und die "Schrems II"-Entscheidung des EuGH's nicht einhält.
Kein berechtigtes Interesse von TikTok bei personalisierter Werbung
TikTok in Italien plante die Anzeige von personalisierter Werbung anstatt wie bisher auf der Einwilligung der Nutzer:innen, neu auf ihr berechtigtes Interesse zu stützen.