In diesem Fachbeitrag von Sarah von Hoyningen-Huene und Claire Daams wird die Frage nach den Grenzen des legitimen Einsatzes von Verboten und Sanktionen im Strafrecht, insbesondere im Datenschutzgesetz (DSG), untersucht. Seit der Revision des DSG beinhalten die Artikel 60-63 strafrechtliche Bestimmungen, was in Zusammenhang mit einer seit 1990 wiederkehrenden Tendenz zur Ausweitung des Strafrechts, auch im Nebenstrafrecht, steht. Dabei stellt sich die zentrale Frage, ob diese Strafvorschriften mit dem ultima ratio-Prinzip vereinbar sind, welches als Grundpfeiler des liberalen Staatsverständnisses das Strafrecht nur als letztes Mittel vorsieht.