Mit Beschluss vom 18. Dezember 2020 hat die vereinigte Bundesversammlung das vollständig revidierte Bundesgesetz über die Bearbeitung von Personendaten durch das Eidgenössische Department für auswärtige Angelegenheiten (EDA) angenommen. Ziel der Totalrevision war es, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit das EDA besonders schützenswerte Personendaten bearbeiten kann.