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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Die Totalrevision vom Bundesgesetz über die Bearbeitung von Personendaten durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten

Gesetzgebung
DSG
Der Bundesrat beauftragte das EDA die notwendige gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit insbesondere Personendaten zur Gesundheit von Schweizern im Ausland (Auslandschweizer sowie Schweizer, die ins Ausland reisen) bearbeitet werden können. Diese Bearbeitung steht jeweils in engen Zusammenhang mit Dienstleistungen des EDA im Ausland, wie zum Beispiel konsularischer Schutz. Die Referendumsfrist läuft bis am 12. April 2021.
iusNet DigR 21.01.2020