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Anwendungsbereich der DSGVO

EuGH Entscheid One Stop Shop C-645/19

Rechtsprechung
DSGVO

C-645/19

Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Die Zentralen Fragen drehen sich um die Abgrenzung zwischen wann die federführende Behörde im Sinne des sogenannten "One Stop Shop" Prinzips ausschliesslich für eine Angelegenheit zuständig ist, und wann eine andere Aufsichtsbehörde die Befugnis hat, Klage zu erheben und Abklärungen vorzunehmen, sprich vom Prinzip One Stop Shop abgewichen werden kann.
iusNet DigR 29.09.2021

Erste Erfahrungen mit der DSGVO

Fachbeitrag

Die Welt ist mit der Datenschutz-Grundverordnung der EU nicht untergegangen, aber komplizierter geworden

Die DSGVO gilt seit rund einem halben Jahr. In vielen Punkten besteht trotz (zum Teil auch wegen) behördlicher Leitlinien weiterhin grosse Unklarheit, bspw. beim Anwendungsbereich der DSGVO, bei den Rechtsgrundlagen, bei Datenschutzerklärungen, im Zusammenhang mit Betroffenenrechten und bei der datenschutzrechtlichen Rollenverteilung. Auch in den vielen (vor allem in Deutschland) erschienenen Kommentierungen sind viele Fragen strittig, und andere bleiben offen. Dagegen sind Abmahnwellen bisher ausgeblieben, und es sind erst wenige Sanktionsentscheide ergangen. Auch ist die Zahl von Betroffenenanfragen bisher nicht explodiert. Auf Seite der Unternehmen werden die Umsetzungsarbeiten fortgesetzt. In der Schweiz beginnt Ende November die Beratung des DSG, die hoffentlich mit Augenmass geführt wird.
digma 4/2018