iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Angemessenheitsentscheid

EDPB verabschiedet finale Empfehlung zum grenzüberschreitenden Datenfluss

Gesetzgebung
Datentransfer
Der Europäische Datenschutzausschuss publizierte am 21. Juni 2021 Empfehlungen (erlassen am 18. Juni 2021), wie Transfers von Datenexporteuren, die der Datenschutzgrundverordnung unterstehen, rechtmässig an Datenimporteure, die dieser nicht unterstehen, stattfinden können. Ob eine Datenübertragung in ein Drittland stattfinden kann, erläutert der EDPB in sechs vorzunehmenden Schritten, die der Datenexporteur durchzuführen hat. Diese beinhalten Prüfkriterien, Fallbeispiele und Empfehlungen zu allenfalls erforderlichen Massnahmen, die geeignet sind, ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau für in Drittländer übermittelte Daten zu gewährleisten.
iusNet DigR 28.06.2021