Vergünstigte Zugfahrten – zum Preis von Daten?
Vergünstigte Zugfahrten – zum Preis von Daten?
Vergünstigte Zugfahrten – zum Preis von Daten?
Wer ein vergünstigtes Zugticket kaufen möchte, kann dies in der Schweiz seit geraumer Zeit nicht mehr am Schalter tun. Das Ticket muss online gekauft werden, wobei zwingend Angaben zur reisenden Person gemacht werden müssen – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Reduktion aufgrund des Alters der Käuferin oder des Käufers oder aufgrund eines «Spartarifs mit Streckenbindung» o.ä. handelt. Im Gegensatz dazu können reguläre Tickets am Schalter gänzlich anonym gekauft werden, wer über ein Halbtax-Abonnement verfügt, kann dieses dann im Zug vorweisen.
Was in der Schweiz schon länger der Fall ist, hat in den vergangenen Monaten in Deutschland Verbraucher- und Datenschützer auf den Plan gerufen: Auch in Deutschland können vergünstigte Tickets nur noch sehr eingeschränkt am Schalter erstanden werden – und selbst dann müssen Angaben zur reisenden Person gemacht werden.
Der Deutsche Verbraucherschutz 1 und der hessische Landesdatenschutzbeauftragte 2 haben im Oktober 2024 gegenüber der Deutschen Bahn AG deutlich gemacht, dass diese Praxis sowohl zu einer Benachteiligung von Kundinnen und Kunden führe, die keinen Zugang zum Internet bzw. keinen Mobilgeräten haben,...
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