Sind Softwareschnittstellen (APIs) urheberrechtlich geschützt?
Sind Softwareschnittstellen (APIs) urheberrechtlich geschützt?
Sind Softwareschnittstellen (APIs) urheberrechtlich geschützt?
Der wichtigste IT-Rechtsfall der jüngeren Technologiegeschichte wurde in den USA entschieden
Bei "Google LLC gegen Oracle America, Inc." handelt es sich zweifelsfrei um den wichtigsten IT-Rechtsfall der jüngeren Technologiegeschichte.
Worum ging es in dem Rechtsstreit zwischen Google und Oracle? Java ist eine von Oracle entwickelte Computerprogrammiersprache, die als Teil der sog. Java SE-Plattform benutzt wird. Oracle ist die Inhaberin der Urheberrechte an Java SE. 2005 erwarb Google Android und kopierte, um Computerprogrammierern die Arbeit mit Java zu ermöglichen, rund 11'500 Zeilen Code, die alle zur Java-API gehören. Oracle verklagte daraufhin Google wegen des Kopierens des API-Codes mit der Begründung, Google verletze damit die Urheberrechte von Oracle. Google argumentierte, dass eine solche Verwendung (inkl. Kopieren) eine faire Nutzung (d. h. sog. "Fair Use") darstelle und Google somit von der Beachtung des Urheberrechts befreit sei. Nach diversen gerichtlichen Auseinandersetzungen befand die untere Instanz, dass sowohl der API-Code als auch die Struktur von Oracle urheberrechtlich geschützt sind und dass die Verwendung des API-Codes durch...
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