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API

Sind Softwareschnittstellen (APIs) urheberrechtlich geschützt?

Rechtsprechung
In der Softwaretechnik und der Entwicklung von Computerprogrammen ist es üblich, von anderen geschriebene Softwareschnittstellen ("Application Programming Interfaces", APIs) zu verwenden. In der Schweiz wie auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern und in den USA ist (u. a. durch eine gefestigte Rechtsprechung) im Allgemeinen anerkannt, dass Software-Quellcode als Ganzes meist vom Urheberrecht geschützt wird. Die Frage, inwieweit Softwareschnittstellen kopiert werden dürfen, blieb jedoch von den Gerichten stets unbeantwortet. Der Oberste Gerichtshof der USA, der US Supreme Court, hat am 5. April 2021 in seiner Entscheidung in der Rechtssache "Google LLC gegen Oracle America, Inc." ein bisschen Klarheit darüber geschaffen, in welchem Umfang der zur Erstellung von APIs verwendete Deklarationscode kopiert werden kann.
iusNet DigR 25.11.2022