Transparenz – aber doch nicht bei mir …
Transparenz – aber doch nicht bei mir …
Transparenz – aber doch nicht bei mir …
Transparenz zu fordern, ist beliebt. Auf jeden Fall vom Staat. Das ist ja auch nachzuvollziehen: Die Verwaltung hat einen Auftraggeber, den Gesetzgeber. Dieser – also in unserem Auftrag das Parlament, eventuell sogar wir Stimmbürgerinnen und Stimmbürger – überträgt ihr eine Aufgabe. Und sie hat einen Geldgeber: Wir als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bezahlen die Verwaltung. Also haben wir doch auch das Recht, zu wissen, was die Verwaltung tut – mit unserem Geld.
Was in Schweden seit bald 200 Jahren gilt, hat im restlichen Europa und in der Schweiz erst langsam Fuss gefasst. Der Kanton Bern hat 1995 die Fenster zu seinen Amtsstuben geöffnet. Von da an hat das Öffentlichkeitsprinzip quasi von West nach Ost seinen Siegeszug angetreten. Fast überall gilt es heute – nur kleine Widerstandsnester gibt es noch. Eigentlich, nachdem in Glarus die Verabschiedung des Gesetzes an der Landgemeinde 2021 geplant ist und in Nidwalden der Kantonsrat im Februar 2019 der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips deutlich zugestimmt hat, hat sich einzig der Kanton Luzern noch nicht bewegt: Dort hat im November 2015 der Kantonsrat mit 87 (FDP, SVP und CVP)...
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