Rahmenbedingungen der Datensammlung
Rahmenbedingungen der Datensammlung
Rahmenbedingungen der Datensammlung
Rolf H. Weber , Prof. Dr. iur. , Ordinarius für Privat-, Wirtschafts- und Europarecht an der Universität Zürich, Rechtsanwalt Bratschi Wiederkehr & Buob AG, Zürich
Die Verwendung von staatlichen Überwachungsmassnahmen bei strafrechtlichen Ermittlungen, die zur Verurteilung führen, sind mit dem Recht auf Achtung des Privatlebens ( Art. 8 EMRK ) vereinbar, wenn gewisse Rahmenbedingungen erfüllt sind. Der EGMR stellt dabei zuerst auf eine genügende gesetzliche Grundlage für die Massnahme ab, bevor die Verhältnismässigkeit des Grundrechteingriffs beurteilt wird. Für diese Abwägung sind die Dauer der Überwachung, fehlende andere Überwachungsmöglichkeiten und das Ziel der Massnahme entscheidende Faktoren.
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hält den Schutz der Privatsphäre in Art. 8 ausdrücklich fest, und zwar in den Ausprägungen des Privat- und Familienlebens, der Korrespondenz und des Domizils. Die im Zeitalter von Big Data Analytics immer umfassenderen Datensammlungen, die von Staaten und Unternehmen aus eigenen (berechtigten, aber auch unberechtigten) Interessen angelegt werden, verursachen unabwendbar...
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