Das Bundesgericht zu Art. 271 StGB: Verbotene Handlungen für einen fremden Staat
Das Bundesgericht zu Art. 271 StGB: Verbotene Handlungen für einen fremden Staat
Das Bundesgericht zu Art. 271 StGB: Verbotene Handlungen für einen fremden Staat
Sachverhalt
Der Verwaltungsrat einer Zürcher Vermögensverwaltungsgesellschaft übergab im November 2013 im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige und im Hinblick auf den Abschluss eines Non Prosecution Agreements (NPA) 109 Kundendossiers auf einem USB-Stick an das US-amerikanische Department of Justice (DoJ). 2018 erstattete die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) bei der Bundesanwaltschaft Anzeige. Die Bundesanwaltschaft verurteilte den Verwaltungsrat 2017 wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse. Auf Einsprache des Verwaltungsrats erhob die Bundesanwaltschaft 2017 Anklage, worauf die Strafkammer des Bundesstrafgerichts den Verwaltungsrat 2018 freisprach. Das Bundesgericht hiess die darauffolgende Beschwerde der Bundesanwaltschaft gut, hob das Urteil der Strafkammer auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die Strafkammer des Bundesstrafgerichts zurück. Diese verurteilte den Verwaltungsrat 2019 wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat zu einer Busse und auferlegte ihm die Verfahrenskosten. Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts wies in...
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