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Verbotene Handlungen für einen fremden Staat

Das Bundesgericht zu Art. 271 StGB: Verbotene Handlungen für einen fremden Staat

Rechtsprechung
Data Governance und Compliance
Mit Urteil vom 1. November 2021 (BGE 6B/216_2020) bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung eines Verwaltungsrats einer Zürcher Vermögensverwaltungsgesellschaft für die Übergabe von Kundendaten auf einem USB-Stick an das US-amerikanische Department of Justice (DoJ) nach Art. 271 Ziff. 1 Abs. 1 StGB wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat. Die Übergabe erfolgte im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige und im Hinblick auf den Abschluss eines Non Prosecution Agreements (NPA).
iusNet DigR 23.11.2021