EDÖB erneuert Leitfaden zur Übermittlung von Personendaten ins Ausland mittels Standardvertragsklauseln
EDÖB erneuert Leitfaden zur Übermittlung von Personendaten ins Ausland mittels Standardvertragsklauseln
EDÖB erneuert Leitfaden zur Übermittlung von Personendaten ins Ausland mittels Standardvertragsklauseln
Der EDÖB veröffentliche am 18. Juni 2021 eine aktualisierte Fassung des Leitfadens für die Prüfung der Zulässigkeit von Datenübermittlungen mit Auslandbezug nach Art. 6 Abs. 2 lit. a DSG. Der Leitfaden enthält ein Ablaufschema zur Prüfung, unter welchen Voraussetzungen ein Datentransfer in ein Drittland zulässig ist bzw. in welchen Konstellationen ein Transfer auszusetzen oder zu beenden ist. Das Ablaufschema wird ergänzt um Erläuterungen sowie einen Anhang, der einen Fragebogen für den Datenimporteur in Bezug zu der Rechts- und Sachlage in den USA enthält.
Ähnlich der kürzlich publizierten Empfehlung des Europäischen Datenausschusses (EDPB) zum grenzüberschreitenden Datenfluss, empfiehlt der EDÖB ein sechsstufiges Verfahren zur Bewertung der mit Transfers von Daten in Länder ausserhalb der Schweiz verbundenen Risiken. Diese Schritte sind:
Schritt 1: Überprüfung des Datenschutzniveaus im Drittland des Datenimporteurs
Nach Art. 6 Abs. 1 DSG dürfen Personendaten grundsätzlich nicht ins Ausland bekannt gegeben werden, wenn dadurch die Persönlichkeit der betroffenen Personen schwerwiegend gefährdet würde, namentlich weil eine Gesetzgebung (das umfasst die...
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