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Datennutzung und Datensouveränität

Datennutzung und Datensouveränität

Fachbeitrag

Datennutzung und Datensouveränität

Bruno Baeriswyl , Herausgeber

Die Nutzung von Personendaten ist zu einem wichtigen ökonomischen Faktor geworden. Sie steht im Spannungsfeld mit den individuellen Datenschutzrechten.

Der verfassungsmässige Schutz der persönlichen Freiheit und der informationellen Selbstbestimmung wird in den Datenschutzgesetzen konkretisiert. Sie stellen Rahmenbedingungen auf, wie mit Personendaten – alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen – umzugehen ist. Das Konzept der Datenschutzgesetze stammt aus den 1960er-Jahren: Die Risiken der neuen Technologien – die Grosscomputer halten Einzug in Verwaltung und Wirtschaft – sollen mit rechtlichen Massnahmen minimiert werden. Deshalb wird das Datenschutzrecht auch als «Technikfolgenrecht» bezeichnet.

Jedes Bearbeiten von Personendaten durch einen Dritten bedeutet einen Eingriff in die persönliche Freiheit und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person. Unterschiedliche Konzepte für den öffentlich-rechtlichen und den privatrechtlichen Bereich können diese Eingriffe rechtfertigen: Im öffentlich-rechtlichen Bereich erfordert das Bearbeiten von Personendaten eine Rechtsgrundlage....

digma 4/2019

 

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