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iusNet DigR express 1.1/2021

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Unser erster express-Newsletter widmet sich unter anderem dem Phänomen «Clubhouse».
Frau Caroline Danner liefert erste rechtliche Einschätzungen zur neuen Social-Network-App.
 
Im Weiteren haltet das Bundesgericht im Entscheid 4A_125/2020 fest, dass Angaben im Gedächtnis einer Person nicht vom datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch erfasst sind.
 
Kundenprofile sollen gemäss vorgesehener Revision des Geldwäschereigesetzes regelmässig überprüft und aktualisiert werden. Lesen Sie dazu unten in der Zusammenfassung der Mitteilung des Bundesrates mehr.
 
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen wertvolle Hinweise für die Praxis gegeben zu haben.
 
Olivier Heuberger und Carolina Souviron 
Redaktion iusNet Digitales Recht und Datenrecht

 

 

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