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Merkblatt des EDÖB zur Datenschutz-Folgenabschätzung

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Merkblatt des EDÖB zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Ab dem 1. September 2023 erfordert das revidierte DSG bei hohen Bearbeitungsrisiken eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Diese bewertet und minimiert Risiken für die Privatsphäre und Grundrechte der Betroffenen. Das EDÖB-Merkblatt erläutert DSFA-Anforderungen, den Umgang mit "hohen Risiken" und Datenschutzmassnahmen.
iusNet DigR 28.09.2023