Facebook und LinkedIn wurden angeblich Opfer von Hacks mit massivem Abfluss von Personendaten. Zur Diskussion standen Benutzer-ID, vollständige Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Links zu anderen Profilen auf LinkedIn sowie anderen sozialen Netzwerken. Werden solche Vorfälle durch die Datensicherheitsbestimmungen des revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG) erfasst und falls ja, welche Folgen hat dies für betroffene User, mutmassliche Hacker und die Betreiber von Social Media-Plattformen?