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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt die Sicherheitsvorkehrungen, die das systematische Erfassen von Telekommunikationsdaten begrenzen sollen.

Rechtsprechung
Datenschutzverletzungen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt die Sicherheitsvorkehrungen, die das systematische Erfassen von Telekommunikationsdaten begrenzen sollen.

Das innerstaatliche Recht muss ausreichende Schutzmassnahmen vorsehen, um eine verhältnismässige Nutzung der Telefonvorratsdatenspeicherung zu gewährleisten.
iusNet DigR 01.03.2024

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