Die deutsche Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz, DSK) hat im März 2022 einen Beschluss publiziert, wonach neben dem üblichen Kund:innenkonto immer auch ein Gastzugang für die Abwicklung eines einmaligen Vertrages zur Verfügung gestellt werden muss.