Das neue Schweizer Datenschutzgesetz definiert, ähnlich wie die DSGVO, die Rollen von Verantwortlichen und Auftragsbearbeitern. In der Praxis bleibt jedoch unklar, wer über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Fehlende vertragliche Regelungen können zu Bussgeldern führen. Der Beitrag bietet anhand der Leitlinien des EDSA und neuer EuGH-Rechtsprechung seit Dezember 2023 Auslegungshilfen.