Die Debatte über die Einführung eines speziellen Eigentumsrechts für Sachdaten wird derzeit intensiv geführt. Nachfolgend wird die Ansicht vertreten, dass sich die Rechte an Sachdaten bereits nach geltender Rechtsordnung einer bestimmten Person zuweisen lassen. Es besteht somit kein Bedarf zur Einführung eines speziellen Eigentumsrechts an Sachdaten.