iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Cloud-Risiken

Cloud-spezifische Risiken und Massnahmen

Fachbeitrag
Öffentliche Organe nehmen für ihre Datenbearbeitungen in vielfältiger Art und Weise die Dienstleistungen Dritter in Anspruch. Für die Auslagerung von Datenbearbeitungen an Dritte enthalten die (Informations- und) Datenschutzgesetze regelmässig Bestimmungen, die im Wesentlichen festhalten, dass das öffentliche Organ auch bei einer Auslagerung für die Datenbearbeitung vollumfänglich verantwortlich bleibt.
digma 3/2019

Wenn die Rechtsauslegung «nebulös» wird

Fachbeitrag

Cloud-Computing in der Verwaltung verändert die Art und Weise der Datenbearbeitung – aber nicht das Recht

Beim «Cloud-Computing» handelt es sich aus datenschutzrechtlicher Sicht um eine Datenbearbeitung im Auftrag. Der Grundsatz, dass das öffentliche Organ vollumfänglich für die Datenbearbeitungen verantwortlich bleibt, gilt auch hier. Das «Cloud-Computing» hat indessen andere und zusätzliche Risiken. Konkrete Regulierungen Cloud-spezifischer Risiken wären für ein einheitliches Schutzniveau bei der Verwendung dieser Technologie im öffentlich-rechtlichen Bereich zu begrüssen. Solange dies nicht der Fall ist, steht die Risikoanalyse im Vordergrund. Es sind Massnahmen zu treffen, die auch beim «Cloud-Computing» den Schutz der Grundrechte gewährleisten, wie wenn die Datenbearbeitungen «inhouse» erfolgen würden.
digma 3/2019