Trotz der dynamischen Entwicklung in der Informationstechnologie und der Digitalisierung im Medizinalbereich besteht bislang kein einheitliches Gesundheitsdatenrecht. Der Gesetzgeber reagiert vielmehr mit Spezialerlassen, die den Fokus auf ein Gebiet richten und nebenher das Handling der Daten, die Zustimmungserfordernisse und Zuständigkeiten regeln. Der Beitrag bietet einen streiflichtartigen Überblick über das umfangreiche Gebiet und zeigt ausgewählte Problemstellungen auf.