Beschaffung von EdTech - wie das neue DSG helfen kann
Beschaffung von EdTech - wie das neue DSG helfen kann
Beschaffung von EdTech - wie das neue DSG helfen kann
Die datenschutzrechtlichen Vorgaben, welche es bei der Digitalisierung des Schulalltags zu berücksichtigen gilt, sind ihrer Natur entsprechend als Grundsätze formuliert und sowohl in den (Informations- und) Datenschutzgesetzen der Kantone, wie auch im Datenschutzgesetz des Bundes enthalten: Das Legalitäts- und Verhältnismässigkeitsprinzip sowie der Grundsatz der Zweckbindung, die Vorgaben zur Vernichtung und zur Datensicherheit werden ergänzt durch die konkreten («materiellen») Vorgaben zum Datenbearbeiten («wer bearbeitet welche Daten wozu»), wie sie sich in den Schulgesetzen und den weiteren auf das Bildungswesen anwendbaren Spezialgesetzen 1 finden.
Weder das Datenschutzrecht noch die Spezialgesetze im Bildungswesen nehmen jedoch explizit Bezug auf den digitalisierten Bildungsalltag und den besonderen Schutzbedarf von Kindern und Jugendlichen. Dieser Umstand führt gerade im Kontext der Beschaffung von EdTech, also von innovativen und digitalen Lösungen im Bildungsbereich, zu Verunsicherung. Wie können die datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Beschaffung von EdTech optimal und im Interesse der besonders vulnerablen Personengruppen der Kinder und...
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