Überarbeitete Guideline der EDSA 10/2020 bezüglich die Beschränkungen von Art. 23 DSGVO
Der Europäische Datenschutzausschuss veröffentlichte am 13. Oktober 2021 ihre überarbeitete Guideline in Bezug darauf, wie Mitgliedstaaten mit der Beschränkungen von Betroffenenrechten umzugehen haben. Nachfolgend wurden die wesentlichen Elemente zusammengefasst.