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Orientierungshilfe im DSGVO-Literatur-Wald

Fachbeitrag

Orientierungshilfe im DSGVO-Literatur-Wald

Die junge EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde erst im Mai dieses Jahres wirksam, und schon erscheint eine Vielzahl der Kommentare in der 2. Auflage. Allein in meinem Regal stehen elf DSGVO-Kommentare (ein Anspruch auf Vollständigkeit sei ausgeschlossen, und die Anzahl der Praxishandbücher bleibe unerwähnt). In der Praxis ist dieser Überfluss an Literatur nicht nur ein Segen. Die Vielzahl der Lehrmeinungen müssen vor dem Hintergrund gelesen werden, dass sie sich weder auf Rechtsprechung noch auf etablierte Behördenpraxis stüt­zen. Folglich stellt sich die Frage, inwiefern die Werke sich voneinander unterscheiden können. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen die Wahl erleichtern. Hierbei vertritt die Autorin ihre persönliche Erfahrung aus der täglichen Praxis – andere Praktiker mögen andere Schwerpunkte setzen.
digma 4/2018

Datenzugangsrechte

Fachbeitrag

Datenzugangsrechte

Ob und unter welchen Voraussetzungen das Recht Zugang zu Daten Dritter – sog. Datenzugangsrechte – gewähren soll, könnte in absehbarer Zukunft zu einer zentralen Frage der Datenwirtschaft werden, weil solche Zugangsrechte das Potenzial haben, für einen besseren Interessenausgleich zu sorgen. Dieser Beitrag nimmt eine Systematisierung verschiedener Problemlagen vor, in denen Datenzugangsrechte diskutiert werden, und untersucht diese. Darauf aufbauend können erste Schlüsse gezogen werden, inwieweit die Interessen der Beteiligten neu auszutarieren sind und ob Raum für die (Weiter-)Entwicklung von Datenzugangsrechten besteht.
sic! 10/2018

Zum Anwendungsbereich der DSGVO

Fachbeitrag

Zum Anwendungsbereich der DSGVO

Es ist nicht abschliessend geklärt, ob die DSGVO auf schweizerische Unternehmen anwendbar ist, wenn und weil diese als Auftragsverarbeiter eines Verantwortlichen mit Niederlassung in der EU tätig sind oder umgekehrt Daten durch einen EU-Auftragsverarbeiter verarbeiten lassen. Nach hier vertretener Auffassung ist dies nicht der Fall; in solchen Konstellationen untersteht nur das Unternehmen in der EU der DSGVO.
digma 4/2017

Extraterritoriale Wirkung der DSGVO

Fachbeitrag

Extraterritoriale Wirkung der DSGVO

Die Bestimmungen der DSGVO sind für schweizerische Unternehmen relevant. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein schweizerisches Unternehmen Personendaten im Auftrag eines Datenverantwortlichen in der EU bearbeitet, wenn ein schweizerisches Unternehmen sich mit einem Onlineshop spezifisch an EU-Bürger richtet oder auf einer Webseite die Internetaktivitäten von EU-Bürgern beobachtet. Nicht nur die DSGVO wirkt sich extraterritorial aus. Auch ohne explizite gesetzliche Regelung kann bereits das geltende schweizerische Datenschutzrecht auf internationale Verhältnisse Anwendung finden. Daran wird sich mit der Revision des schweizerischen Datenschutzgesetzes nichts ändern. Die Anwendbarkeit des schweizerischen Datenschutzgesetzes auf ausländische Unternehmen bzw. die Anwendbarkeit der DSGVO auf schweizerische Unternehmen ist das eine. In der Praxis schwieriger ist die Vollstreckung von datenschutzrechtlichen Massnahmen und Sanktionen im internationalen Verhältnis.
digma 1/2017

Whistleblowing und Datenschutz

Fachbeitrag

Whistleblowing und Datenschutz

International wie auch national gewinnt Whistleblowing immer mehr an Bedeutung. Eine gesetzliche Regelung gibt es in der Schweiz bis anhin jedoch noch nicht. Die vorgesehene Gesetzesrevision wurde vom Parlament zwecks Vereinfachung des Gesetzestextes an den Bundesrat zurückgeschickt. Trotz der fehlenden gesetzlichen Regelung steht Whistleblowing jedoch nicht völlig im rechtsfreien Raum. Arbeitsschutz- und vor allem datenschutzrechtliche Bestimmungen bestehen, die auch zwingend für Whistleblowing gelten. So sind die datenschutzrechtlichen Bearbeitungsgrundsätze wie Verhältnismässigkeit, Treu und Glauben, Zweckbindung, Erkennbarkeit, Datenrichtigkeit und Datensicherheit auch bei der Bearbeitung von Personendaten in einem Whistleblowing-System anzuwenden.
digma 1/2016

Rahmenbedingungen der Datensammlung

Fachbeitrag

Rahmenbedingungen der Datensammlung

Die Verwendung von staatlichen Überwachungsmassnahmen bei strafrechtlichen Ermittlungen, die zur Verurteilung führen, sind mit dem Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) vereinbar, wenn gewisse Rahmenbedingungen erfüllt sind. Der EGMR stellt dabei zuerst auf eine genügende gesetzliche Grundlage für die Massnahme ab, bevor die Verhältnismässigkeit des Grundrechteingriffs beurteilt wird. Für diese Abwägung sind die Dauer der Überwachung, fehlende andere Überwachungsmöglichkeiten und das Ziel der Massnahme entscheidende Faktoren.
digma 1/2016

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