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Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen

Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen

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Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen

Jan Kleiner * , Dr.  iur. , Partner, Kleiner & Cavaliero AG, Bellerivestrasse 29, 8008 Zürich

Mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes soll neu eine Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen eingeführt werden. Die vorgesehene Regelung ist grundsätzlich zu begrüssen, doch besteht in verschiedener Hinsicht Klärungsbedarf. Der vorliegende Beitrag stellt die vorgesehene Meldepflicht in ihren Grundzügen dar und zeigt offene Fragen und Lösungsansätze auf.

Das geltende Schweizer Datenschutzrecht kennt keine ausdrückliche Pflicht zur Meldung von Datenverlusten, Daten​(sicherheits)pannen oder ähnlichen Vorfällen 1 . Eine solche Pflicht soll im totalrevidierten Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) neu verankert werden 2 . «Verletzungen des Datenschutzes» würden demnach neu eine Pflicht zur Meldung an den EDÖB und – je nach Umständen – auch an das betroffene Datensubjekt auslösen.

Eine inhaltlich ähnliche Vorschrift besteht bereits auf europäischer Ebene in Art. 33 und 34 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die in Art. 17 des Vorentwurfs für ein neues Datenschutzgesetz (VE-DSG) vor­geschlagene...

digma 3/2017

 

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