In einem dem spannenden Prozess vom 21. August 2024 vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich, verlangt die FIFA (Klägerin) von Google (Beklagte), bestimmte rufschädigende Artikel aus den Suchergebnissen zu entfernen oder die Links zu diesen zu sperren. Alternativ fordert er die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung. Google argumentiert, dass die Artikel nur durch spezifische Suchanfragen gefunden werden können und daher keine Mitwirkung an der Persönlichkeitsverletzung vorliegt.