Der EU Data Act: werden damit die «Datenschatztruhen» geöffnet?
Der EU Data Act: werden damit die «Datenschatztruhen» geöffnet?
Der EU Data Act: werden damit die «Datenschatztruhen» geöffnet?
Im aktuellen Hype um den EU AI Act, der am 1. August 2024 in Kraft treten wird, gerieten gewichtige Rechtsakte der EU etwas aus dem Fokus. Einer darunter ist der EU Data Act, der am 11. Januar 2024 in Kraft trat, einen Eckpfeiler der Europäischen Datenstrategie 2020 darstellt und einen Paradigmenwechsel im Hinblick auf den Datenzugang bringt: Mit dem EU Data Act wird den Nutzerinnen neu ein Anspruch auf Herausgabe ihrer Daten, die bei der Nutzung von vernetzten Produkten generiert werden, gegeben, und sie sollen ihren Cloud-Provider einfacher wechseln können. Die Zuordnung von nicht-personenbezogenen Daten zu einer Nutzerin ist ebenso neu wie auch die grundsätzliche Nutzerzentrierung des EU Data Act, was eine unmittelbare Auswirkung darauf haben wird, wie Produkte und Dienstleistungen hergestellt und vermarktet werden.
Der EU Data Act gilt auch für Anbieter in der Schweiz, wenn sie vernetzte Produkte im EWR in Verkehr bringen, verbundene Dienste an Nutzerinnen im EWR anbieten, Dateninhaber sind, die Daten an Empfängerinnen im EWR bereitstellen oder Dienstleistungen zur Datenverarbeitung an Kunden im EWR erbringen (Cloud- und Edge-...
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