Anfangs März 2021 publizierte der EDÖB einen Leitfaden mit seiner Ansicht nach 21 wichtigsten Neuerungen des revidierten DSG. Nach der Einschätzung des EDÖB werde das revidierte DSG, inklusiver der Verordnung, im 2. Semester 2022 in Kraft treten. Grundsätzlich wurde versucht, das revidierte DSG an die DSGVO und die Erweiterung der Europakonvention 108 anzulehnen. Der Leitfaden gibt eine gute Zusammenstellung was Unternehmen und Behörden neu zu beachten haben, ohne jedoch wesentlich mehr Informationen zur Verfügung zu stellen, das nicht bereits im Gesetzestext enthalten oder der Botschaft zum revidierten DSG zu entnehmen wäre. Zahlreiche Fragen, wie Datenschutzbestimmungen in der Schweiz umgesetzt werden sollen, bleiben damit auch weiterhin ungeklärt.