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Österreichischen Datenschutzbehörde befindet Google Analytics als nicht DSGVO-konform

Jurisprudence
DSGVO

Österreichischen Datenschutzbehörde befindet Google Analytics als nicht DSGVO-konform

Gemäss Entscheid der österreichischen Datenschutzbehörde vom 22. Dezember 2021 würden Webseiten-Betreiber, die Google Analytics einsetzen, und Daten an Google LLC mit Sitz in den USA übermitteln, nicht dem Schutzniveau der DSGVO entsprechen. Insbesondere die von Google aufgezeigten technischen Massnahmen hätten nicht genügt, ein der DSGVO gleichwertiges Datenschutzniveau herzustellen.
iusNet DigR 28.02.2022

Contact Tracing und Privacy by Design

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Contact Tracing und Privacy by Design

Die Verfolgung der Bewegungen von Menschen ist eine höchst in die Privatsphäre eingreifende Massnahme. Daten, aus denen ableitbar ist, ob bestimmte Personen infiziert sein könnten, sind sehr sensibel. Die SwissCovid-App wurde deshalb im Zeichen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit und der Transparenz ihrer Funktionen und der Verarbeitung personenbezogener Daten entwickelt. Dieser Artikel erarbeitet die Anforderungen an eine datenschutzfreundliche Contact-Tracing-App und diskutiert alternative Umsetzungsmöglichkeiten.
digma 4/2020

Verpasste Chance und Handlungsbedarf

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Verpasste Chance und Handlungsbedarf

Ein Blick zurück auf das letzte Datenschutzjahrzehnt: Eine schmerzvolle Geburt des neuen Bundesdatenschutzgesetzes, das weiter an der Schwäche seines Vorgängers leidet. Auch weiterhin sind – trotz fundamental unterschiedlicher Rechtfertigungskonzepte – die Regeln für den öffentlich-rechtlichen und den privatrechtlichen Datenschutz ineinander verwoben. Wenn sich der Pulverdampf der lobbyistenreichen Schlacht im Bundesparlament verzogen hat, wächst hoffentlich die Einsicht, dass der nächste Schritt die Aufteilung in zwei getrennte Gesetze sein muss.
digma 4/2020

Widersprüche im Datenschutzrecht

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Widersprüche im Datenschutzrecht

Das neue Datenschutzrecht – die DSGVO wie auch das revDSG – beruhen weiterhin auf dem Autonomieprinzip, obwohl dessen Prämissen fraglich sind. Die Stellung des Betroffenen wird dabei durch flankierende Massnahmen gestärkt. Leider wird das Autonomieprinzip aber oft überdehnt und dadurch im Grunde verletzt. Auch der Umgang mit Risiken ist nicht konsistent, gerade im revDSG. Das revDSG lässt aber Raum für eine prinzipienbasierte Anwendung, etwa dann, wenn die heutige Praxis zum Persönlichkeitsprofil – das vom Bearbeitungskontext abhängig ist – beim Profiling mit hohem Risiko weitergeführt wird und der Begriff des «hohen Risikos» auch sonst über das revDSG hinweg konsistent ausgelegt und konkretisiert wird.
digma 4/2020

Daten nutzen oder Daten schützen?

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Daten nutzen oder Daten schützen?

Der Zugang zu Daten ist für die Informations- und Kommunikations­gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Wie dieser Zugang in Wirtschaft und Staat ermöglicht werden soll, ist aber noch weitgehend offen, und der grösste Teil der wertvollen Daten fliesst zu einigen Datenmonopolisten. Die Frustration über diese Situation wird rasch am Datenschutz abgearbeitet. Dabei ist der Datenschutz fundamental für eine liberale Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Die revidierten Datenschutzgesetzgebungen in Europa und der Schweiz sind aber nicht geeignet, das Spannungsverhältnis zwischen Datennutzung und Datenschutz aufzulösen. Es ist notwendig, dass wir neue Ansätze finden, die den (materiellen) Wert der Daten für die Gesellschaft zugänglich machen, aber gleichzeitig den Wert der Privatsphäre für die liberale Gesellschaft stärken.
digma 4/2020

Gesichtserkennung im Supermarkt?

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Gesichtserkennung im Supermarkt?

Gesichtserkennung könnte dem stationären Handel ermöglichen, datentechnisch zum Online-Handel aufzuschliessen. Sie funktioniert offline so, wie es ein Cookie online tut: Ein Kunde kann wiedererkannt werden, ohne dass er etwas dafür tun muss – oder nur schon etwas davon mitbekommt. Das ist einem Grossteil der Bevölkerung nicht geheuer: Für zwei Drittel der Kunden wäre Gesichtserkennung ein Grund, das betreffende Geschäft zu meiden. Diese fehlende gesellschaftliche Akzeptanz ist einer der Gründe, weshalb Gesichtserkennung hierzulande im Detailhandel noch kaum eingesetzt wird. Ein anderer sind hohe datenrechtliche Anforderungen. Die Mehrzahl der Anwendungen von Gesichtserkennung setzt eine Einwilligung voraus und muss somit als Opt-in-Modell ausgestaltet werden – jedenfalls wenn die DSGVO zugrunde gelegt wird. Das führt zur Prognose, dass anonymes Einkaufen noch lange möglich sein wird.
digma 1/2019

Das Auskunftsrecht im Privatrecht

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Das Auskunftsrecht im Privatrecht

Nach Art. 8 DSG kann eine Person beim Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden. Der Anspruch ist zentral für die Durchsetzung anderer Rechte, die im DSG vorgesehen sind (u.a. Art. 5, 15 und 25 DSG). Im Rahmen der Revision des DSG wird am Grundsatz des Auskunftsrechts festgehalten. Unklar ist die praktische Bedeutung der vom Parlament vorgenommenen Beschränkungen des Auskunftsrechts auf Rechte, die im Zusammenhang mit dem DSG stehen.
digma 3/2020

Klar, dich kenn‘ ich doch!

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Klar, dich kenn‘ ich doch!

Zu wissen, wer sich an einem bestimmten Ort aufhält (oder aufgehalten hat) – ein Traum für viele. Etwa für die Werbung. «Lieber Peter Muster! Schön, dass Sie uns wieder besuchen!». Wieviel freundlicher ist das doch, beim Eingang ins Warenhaus so begrüsst zu werden, statt einfach vor der Rolltreppe zu stehen und zu versuchen, auf einer Übersichtstafel herauszufinden, wo es Socken zu kaufen gibt. Vielleicht wird auch gleich: «Sie haben letztes Mal einen Freizeitanzug gekauft – wir hätten heute das passende Hemd dazu ...», und, weil ich ja ein guter Kunde bin: «... für Sie zum unschlagbaren Sonderpreis von 79 Franken!».
digma 1/2019

Elektronische Identität für die Schweiz

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Elektronische Identität für die Schweiz

Der Beitrag zeigt anhand einer typischen E-Commerce-Transaktion mittels E-ID auf, welche Akteure Daten bearbeiten und an welche gesetzlichen Rahmenbedingungen diese gebunden sind. Dabei wird ersichtlich, dass klare Unterschiede für die Identity-Provider und die E-ID-verwendenden Dienste in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen an die Datenbearbeitung existieren. Während das BGEID einen differenzierten Pflichtenkatalog aufstellt für die Datenbearbeitung der Identity-Provider (z.B. Verbot des Verkaufs von Nutzungsprofilen, Datenbearbeitung in der Schweiz, klare Löschungspflichten), werden die E-ID-verwendenden Dienste im BGEID nur punktuell adressiert. Für Letztere gilt das DSG und somit auch die Pflicht, den Datenschutz durch technische und organisatorische Massnahmen sicherzustellen.
digma 3/2020

Zum Anwendungsbereich der DSGVO

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Zum Anwendungsbereich der DSGVO

Es ist nicht abschliessend geklärt, ob die DSGVO auf schweizerische Unternehmen anwendbar ist, wenn und weil diese als Auftragsverarbeiter eines Verantwortlichen mit Niederlassung in der EU tätig sind oder umgekehrt Daten durch einen EU-Auftragsverarbeiter verarbeiten lassen. Nach hier vertretener Auffassung ist dies nicht der Fall; in solchen Konstellationen untersteht nur das Unternehmen in der EU der DSGVO.
digma 4/2017

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