Das Bundesgericht bestätigte mit Entscheid 6B/216_2020 vom 1. November 2021 die Verurteilung eines Verwaltungsrats einer Zürcher Vermögensverwaltungsgesellschaft wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 Ziff. 1 Abs. 1 StGB): Grund war die Übergabe eins USB-Sticks mit Kundendaten an das US-amerikanische Department of Justice.