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Oracle Datenschutzklage: Der EDÖB sieht keine Verletzung der Privatsphäre

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Sanktionen und Verfahren
Im Jahr 2022 wurde in den USA eine Klage gegen Oracle eingereicht, wonach das Unternehmen Daten von Milliarden von Internetnutzern ohne deren Einwilligung gesammelt und an Werbeunternehmen verkauft haben soll. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) leitete eine Untersuchung ein, um mögliche Verletzungen des Datenschutzes von in der Schweiz wohnhaften Personen zu prüfen. Nach Prüfung und Stellungnahme von Oracle in der Schweiz kam der EDÖB zum Schluss, dass Oracle in der Schweiz keine Datenschutzverletzungen begangen hat. Oracle konnte überzeugend darlegen, dass es die Erhebung und Bearbeitung von Personendaten zu Werbezwecken von Personen in der Schweiz technisch unterbindet. Die Untersuchung gegen Oracle wurde gemäss Medienmitteilung vom 6. Oktober 2023 eingestellt.
Olivier Heuberger
iusNet DigR 30.10.2023