iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Grundrechtsschutz

Wenn die Rechtsauslegung «nebulös» wird

Article Thematique

Cloud-Computing in der Verwaltung verändert die Art und Weise der Datenbearbeitung – aber nicht das Recht

Beim «Cloud-Computing» handelt es sich aus datenschutzrechtlicher Sicht um eine Datenbearbeitung im Auftrag. Der Grundsatz, dass das öffentliche Organ vollumfänglich für die Datenbearbeitungen verantwortlich bleibt, gilt auch hier. Das «Cloud-Computing» hat indessen andere und zusätzliche Risiken. Konkrete Regulierungen Cloud-spezifischer Risiken wären für ein einheitliches Schutzniveau bei der Verwendung dieser Technologie im öffentlich-rechtlichen Bereich zu begrüssen. Solange dies nicht der Fall ist, steht die Risikoanalyse im Vordergrund. Es sind Massnahmen zu treffen, die auch beim «Cloud-Computing» den Schutz der Grundrechte gewährleisten, wie wenn die Datenbearbeitungen «inhouse» erfolgen würden.
digma 3/2019

Blockchain: Eine Technologie für effektiven Datenschutz?

Article Thematique
Die Autoren zeigen auf, dass Blockchain-Technologie und Datenschutz sich nicht gegenseitig ausschliessen, ja sogar, dass Blockchains so gebaut werden können, dass sie effektiven Datenschutz ermöglichen. Dazu werden die zentralen Elemente der Blockchain-Technologie und die Prinzipien des Datenschutzes zusammen dargestellt und Lösungsansätze aufgezeigt, die sich aus den Datenschutzgesetzen selbst oder aus technologischen Entwicklungen ergeben.
sic! 9/2018