iusNet Digitales Recht und Datenrecht

DSFA

Merkblatt des EDÖB zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Législation
Datentransfer
Ab dem 1. September 2023 gilt gemäss Art. 22 und 23 des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG), dass bei hohen Bearbeitungsrisiken eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erstellt werden muss. Die DSFA ist ein zentrales Instrument, um Risiken für die Privatsphäre und Grundrechte der Betroffenen zu bewerten und zu minimieren. Das Merkblatt des EDÖB erklärt die DSFA-Anforderungen, den Umgang mit "hohen Risiken" und weitere Massnahmen als Ausfluss der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung.
iusNet DigR 28.09.2023

Hohes Risiko – kein Killerargument gegen Vorhaben der digitalen Transformation

Article Thematique
Data Governance und Compliance
Der Gesetzgeber des totalrevidierten Datenschutzgesetzes des Bundes von 2020 hat die mit der Bearbeitung von Personendaten verbundenen Risiken für die Grundrechte oder Persönlichkeit der Betroffenen als systemimmanente Erscheinung des digitalen Alltags betrachtet. Selbst wenn sich diese Risiken als hoch erweisen, sollen sie demzufolge von den Bearbeitungsverantwortlichen und der Datenschutzaufsicht des Bundes nicht per se als Killerargument gegen die Durchführung digitaler Projekte betrachtet werden. Wenn sich Verantwortliche entsprechender Projekte indessen scheuen, immanente Risiken zu evaluieren, adäquat zu bewerten und transparent auszuweisen, wird die Datenschutzaufsicht einschreiten.
SJZ-RSJ 6/2023