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Krankenversicherung und DSG-Revision

Krankenversicherung und DSG-Revision

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Krankenversicherung und DSG-Revision

David Vasella , Dr. iur. , Rechts­anwalt , CIPP/E, Walder Wyss AG, Zürich Noémi Ziegler , lic. phil. et lic. iur. , CIPP/E, Rechtsanwältin bei Walder Wyss AG, Zürich

Mit der Revision des DSG wird der Begriff des Persönlichkeitsprofils fallengelassen; stattdessen regelt das E-DSG das «Profiling». Trotz parlamentarischer Vorstösse ist derzeit aber nicht vorgesehen, das Profiling im KVG zu verankern. Grundversicherer sind jedoch an das Legalitätsprinzip gebunden, weshalb das Profiling für sie nur in definierten Ausnahmefällen möglich wäre. Dies wirft ein Schlaglicht auf eine übergreifende Diskussion: Welche Personendaten zu welchen Zwecken sollen Grundversicherer bearbeiten dürfen, und wann dürfen sie Personendaten an Zusatzversicherer bekanntgeben? Politisch ist das eine heikle Frage. Die Forderung, Krankenversicherern im Bereich der Leistungskoordination und -steuerung zusätz­liche Aufgaben zu geben, ist aber nachvollziehbar. Sinnvoll wären flexiblere Lösungen. Der Entwurf des revidierten DSG könnte hier gewisse Ansatzpunkte bieten.

Die Datenbearbeitung im Bereich der sozialen Krankenversicherung ist politisch wie rechtlich heikel. Was...

digma 2/2020

 

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