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Orientierungshilfe im DSGVO-Literatur-Wald

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Orientierungshilfe im DSGVO-Literatur-Wald

Die junge EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde erst im Mai dieses Jahres wirksam, und schon erscheint eine Vielzahl der Kommentare in der 2. Auflage. Allein in meinem Regal stehen elf DSGVO-Kommentare (ein Anspruch auf Vollständigkeit sei ausgeschlossen, und die Anzahl der Praxishandbücher bleibe unerwähnt). In der Praxis ist dieser Überfluss an Literatur nicht nur ein Segen. Die Vielzahl der Lehrmeinungen müssen vor dem Hintergrund gelesen werden, dass sie sich weder auf Rechtsprechung noch auf etablierte Behördenpraxis stüt­zen. Folglich stellt sich die Frage, inwiefern die Werke sich voneinander unterscheiden können. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen die Wahl erleichtern. Hierbei vertritt die Autorin ihre persönliche Erfahrung aus der täglichen Praxis – andere Praktiker mögen andere Schwerpunkte setzen.
digma 4/2018

Datenschutzreform in der Schweiz

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Datenschutzreform in der Schweiz

Wegen der europäischen Datenschutzreformen müssen in der Schweiz die Datenschutzgesetze von Bund und Kantonen angepasst werden. Die Umsetzung der Schengen-relevanten Richtlinie (EU) 2016/680 hätte bis zum 1. August 2018 erfolgen müssen. Dass der Bundesgesetzgeber im Rückstand ist, darüber ist in den Tagesmedien hinlänglich berichtet worden.
digma 4/2018

Erste Erfahrungen mit der DSGVO

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Erste Erfahrungen mit der DSGVO

Die DSGVO gilt seit rund einem halben Jahr. In vielen Punkten besteht trotz (zum Teil auch wegen) behördlicher Leitlinien weiterhin grosse Unklarheit, bspw. beim Anwendungsbereich der DSGVO, bei den Rechtsgrundlagen, bei Datenschutzerklärungen, im Zusammenhang mit Betroffenenrechten und bei der datenschutzrechtlichen Rollenverteilung. Auch in den vielen (vor allem in Deutschland) erschienenen Kommentierungen sind viele Fragen strittig, und andere bleiben offen. Dagegen sind Abmahnwellen bisher ausgeblieben, und es sind erst wenige Sanktionsentscheide ergangen. Auch ist die Zahl von Betroffenenanfragen bisher nicht explodiert. Auf Seite der Unternehmen werden die Umsetzungsarbeiten fortgesetzt. In der Schweiz beginnt Ende November die Beratung des DSG, die hoffentlich mit Augenmass geführt wird.
digma 4/2018

Rechte an Daten – zum Stand der Diskussion

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Rechte an Daten – zum Stand der Diskussion

In Zeiten von fortschreitender Digitalisierung, Big Data und «Internet of Things» werden Daten zunehmend als handelbares Gut verstanden. Deshalb werden mögliche Rechte an Daten und ihre Ausgestaltungsmöglichkeiten in der Wissenschaft und Politik vermehrt diskutiert. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den Stand der Diskussion in der Schweiz.
sic! 11/2018

Datenzugangsrechte

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Datenzugangsrechte

Ob und unter welchen Voraussetzungen das Recht Zugang zu Daten Dritter – sog. Datenzugangsrechte – gewähren soll, könnte in absehbarer Zukunft zu einer zentralen Frage der Datenwirtschaft werden, weil solche Zugangsrechte das Potenzial haben, für einen besseren Interessenausgleich zu sorgen. Dieser Beitrag nimmt eine Systematisierung verschiedener Problemlagen vor, in denen Datenzugangsrechte diskutiert werden, und untersucht diese. Darauf aufbauend können erste Schlüsse gezogen werden, inwieweit die Interessen der Beteiligten neu auszutarieren sind und ob Raum für die (Weiter-)Entwicklung von Datenzugangsrechten besteht.
sic! 10/2018

Blockchain: Eine Technologie für effektiven Datenschutz?

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Blockchain: Eine Technologie für effektiven Datenschutz?

Die Autoren zeigen auf, dass Blockchain-Technologie und Datenschutz sich nicht gegenseitig ausschliessen, ja sogar, dass Blockchains so gebaut werden können, dass sie effektiven Datenschutz ermöglichen. Dazu werden die zentralen Elemente der Blockchain-Technologie und die Prinzipien des Datenschutzes zusammen dargestellt und Lösungsansätze aufgezeigt, die sich aus den Datenschutzgesetzen selbst oder aus technologischen Entwicklungen ergeben.
sic! 9/2018

Personalisierte Medien und Unterhaltung

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Personalisierte Medien und Unterhaltung

«Personalisierung» ist zu einem neuen Schlagwort in der modernen Online-Medien- und -Unterhaltungsindustriewelt herangewachsen. Neue technologische Rahmenbedingungen ermöglichen die im Voraus getroffene Abstimmung medialer Inhalte mit mutmasslichen Empfängerbedürfnissen. Das Phänomen ist in der Medienlandschaft insofern neu, als klassische Medien bislang eine an die Allgemeinheit gerichtete Massenkommunikation erbrachten. Massschneiderung von Inhalten auf unterschiedliche Empfänger widerspricht aber diesem Konzept und wirft neue rechtliche Fragen auf. Der vorliegende Diskussionsbeitrag untersucht Personalisierung als neues Phänomen anhand diverser neuer Geschäftsmodelle in der modernen Medien- und Unterhaltungsbranche. Dabei werden zuerst ökonomische und soziologische Faktoren der Personalisierung erörtert («Personalisierungsfaktoren»). In einem zweiten Schritt werden vier der wichtigsten Wirkungsebenen der Personalisierung anhand praktischer Beispiele illustriert: a) das persönliche Gerät, b) der personalisierte Inhalt, c) interaktiv-persönliche Medienangebote und schliesslich d) das persönliche Smart Home, die sich wohl am nähesten in der Privatsphäre von Kunden befindende Personalisierungsstation. Jedes Beispiel beschlägt verschiedene rechtliche Anwendungsfelder. In einem dritten Schritt werden diese überblicksweise analysiert und vertieft, insbesondere Aspekte des Datenschutzrechts und des Lauterkeitsrechts. Personalisierung wirft nicht zuletzt auch verfassungs- und rundfunkrechtliche Fragestellungen auf, insbesondere das Risiko einer zunehmenden Gesellschaftsfragmentierung zulasten eines demokratischen Diskurses. Mit diesem Aspekt schliesst der Beitrag im Sinne eines Ausblicks in die Zukunft der Medienlandschaft.
sic! 7-8/2018

Smart Contracts: Vertrags- und verfügungsrechtlicher Regelungsbedarf?

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Smart Contracts: Vertrags- und verfügungsrechtlicher Regelungsbedarf?

Der Smart Contract ist ein computergestütztes Transaktionsprotokoll, das den Leistungsaustausch von digital referenzierten «Produkten» ermöglicht. Das heutige Schuld- und Sachenrecht ist auf physische Güter ausgerichtet. Der Beitrag zeigt, dass der regulatorische Handlungsbedarf dennoch beschränkt ist; mit wenigen gesetzlichen Anpassungen lässt sich der Smart Contract in die Rechtsordnung integrieren.
sic! 6/2018

Eigenschaften der Kryptowährung Bitcoin

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Eigenschaften der Kryptowährung Bitcoin

Bitcoin und die zugrunde liegende Technologie der Blockchain sind längst keine Randphänomene mehr. Zwar ist Bitcoin in vielerlei Hinsicht neuartig. Das steht aber einer Einordnung als «Geld im weiteren Sinn» bzw. als «Kryptowährung» nicht im Weg. Bitcoin dient zurzeit primär als Spekulationsobjekt, aber auch zur Wertaufbewahrung und als Zahlungsmittel. Während das Bitcoin-System nur die Übertragung von Bitcoins erlaubt, ist die Blockchain von Ethereum, der zweitgrössten Kryptowährung, frei programmierbar und erlaubt die Emission beliebiger «Tokens». Diese können Währungen, Anleihen, Aktien oder beliebige andere Vermögenswerte mit oder ohne vom Emittenten garantierten Wert darstellen. Kryptowährungen haben das Potenzial, einen Digitalisierungsschub im Finanzbereich auszulösen. Um dieses Potenzial zu realisieren, bedarf es aber noch der Klärung verschiedener Rechtsfragen und der Beseitigung rechtlicher Hürden.
digma 1/2018

Zum Anwendungsbereich der DSGVO

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Zum Anwendungsbereich der DSGVO

Es ist nicht abschliessend geklärt, ob die DSGVO auf schweizerische Unternehmen anwendbar ist, wenn und weil diese als Auftragsverarbeiter eines Verantwortlichen mit Niederlassung in der EU tätig sind oder umgekehrt Daten durch einen EU-Auftragsverarbeiter verarbeiten lassen. Nach hier vertretener Auffassung ist dies nicht der Fall; in solchen Konstellationen untersteht nur das Unternehmen in der EU der DSGVO.
digma 4/2017

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