iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Datenbilanzierung

Unternehmensdatenkapital – Bilanzierung und Bewertung

Article Thematique
Data Governance und Compliance
In diesem Beitrag widmet sich Angelica M. Schwarz der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Daten in der Bilanz als Aktivum erfasst werden können. Sie untersucht die Aktivierungsvoraussetzungen nach Obligationenrecht (OR) und folgert, dass eine sorgfältige und einzelfallbasierte Beurteilung nur gelingen kann, wenn ein minimales Verständnis darüber besteht, wie eine Datenstrategie typischerweise aufgebaut ist. Es gilt der Grundsatz: Was der Berater nicht versteht, kann er rechtlich auch nicht einordnen. Der Datenarchitektur kommt im Rahmen der Datenstrategie eine wichtige Bedeutung zu, denn Daten werden für ein Unternehmen erst dann zu einem Asset, wenn im Rahmen des Veredelungsprozesses die Rohdaten zu entscheidungsnützlichen Informationen transformiert werden. Die Autorin kommt insgesamt zum Schluss, dass Daten als bilanzierbare Assets in Betracht zu ziehen sind. Sie ist sich jedoch auch bewusst, dass, obschon eine regelrechte "Dateneuphorie" herrscht, die Frage nach der Datenbilanzierung für viele Unternehmen (noch) eine Terra incognita ist. Dies erstaunt, zumal das OR-Rechnungslegungsrecht gar kein Bilanzierungswahlrecht vorsieht. Vielmehr statuiert das Regelwerk eine Aktivierungspflicht, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Angelica M. Schwarz
iusNet DigR 30.10.2023